Berlin (ots) –
Bieten erneuerbare Energien die Antwort auf den Umweltschutz – oder sind ihre Anforderungen zu undurchsichtig? Mit dem Inkrafttreten neuer Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 stehen Eigentümer vor neuen Herausforderungen. Bei diesen Änderungen bietet Sebastian Dittmar, Schornsteinfegermeister und Energieberater, Unterstützung. Er klärt nicht nur auf, sondern unterstützt seine Kunden aktiv bei der Umsetzung förderfähiger Verbesserungsmaßnahmen. Im Folgenden erfahren Sie, was Eigentümer über das GEG unbedingt wissen sollten.
Die Energiekrise hat ihre Auswirkungen landesweit spürbar gemacht, was dazu führt, dass immer mehr Menschen nach Wegen suchen, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern. Sanierungsmaßnahmen sowie der Einbau moderner Gasheizungen bieten vielversprechende Lösungsansätze. Staatliche Förderprogramme unterstützen diese Initiativen, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Doch damit stehen Eigentümer vor Herausforderungen, die über die bloße Modernisierung ihrer Heizanlagen hinausgehen: Mit den neuen Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit Januar 2024 rückt die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung und fachlichen Expertise verstärkt in den Fokus. Aktuell decken fossile Brennstoffe immer noch etwa 80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland ab. Die neuen GEG-Vorschriften sollen diesen Anteil reduzieren und den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungssysteme beschleunigen. Das Problem dabei ist, dass nur wenige Menschen wissen, wie sie vorgehen sollen. „Egal, ob es um einen Neubau in einer Baulücke oder die Auswahl passender Heizungstechnologien geht – ohne fundiertes Wissen und eine professionelle Strategie können teure und dauerhafte Fehler entstehen“, erklärt Sebastian Dittmar, Schornsteinfegermeister, Experte für Altbauten und Energieberater.
„Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine fachkundige Beratung vor. Nur so können Fehler vermieden werden, die später Zeit und Geld kosten können“, fügt der Experte hinzu, der mit seiner Expertise seit 2014 als Schornsteinfegermeister und seinem Ruf als einer der führenden Experten in Berlin in den Bereichen Brandschutz, Energieeinsparung und Umweltschutz genau diese Unterstützung bietet. Seine Dienstleistungen umfassen nicht nur die Ausstellung von Energieausweisen, sondern auch die gezielte Hilfe bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Sanierungsfahrpläne. Im Folgenden hat Sebastian Dittmar zusammengefasst, wie das Antragsverfahren zur geförderten Energieberatung abläuft und wie er seine Kunden in diesem Prozess effektiv unterstützen kann.
Nachhaltige und wirtschaftliche Heizungslösungen: Das sind die Neuerungen im GEG
Sowohl bei bestehenden als auch Neubauprojekten müssen Eigentümer ab diesem Jahr also neue Vorgaben beachten, wenn sie eine neue Heizungsanlage installieren möchten. Ratsam sind nachhaltige und wirtschaftliche Lösungen, die den Bewohnern langfristig erhalten bleiben und neben den Anschaffungs- auch faire Betriebs- und Wartungskosten gewährleisten. Auch Umweltschutz, Energieeffizienz und die Nutzung potenzieller Fördermöglichkeiten sollten bei der Anschaffung berücksichtigt werden – diese Anforderungen verdeutlichen, dass eine fachkundige Beratung eines seriösen Experten unumgänglich ist. „Meine Beratung bietet eine umfassende Orientierung und weist auf mögliche Kostenrisiken sowie die Auswirkungen der Wärmeplanung hin“, erklärt Sebastian Dittmar. „Die technologischen Optionen des GEG bieten vielfältige Möglichkeiten für den Umstieg auf erneuerbare Energien, einschließlich Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Hybridheizungen – ich vermittle zwischen Eigentümer, Hausverwaltern, Schornsteinfeger und Bauunternehmen, um ihnen diese Chancen auch zu ermöglichen.“
Egal, wofür sich Hauseigentümer entscheiden: Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen untersagt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Heizungen und Wärmenetze vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein. Dabei ist auch das Wärmeplanungsgesetz zu berücksichtigen, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Dieses legt fest, wo erneuerbare Energien oder Abwärme genutzt werden können und ermöglicht die Planung von Wärmenetzen oder potenziellen Wasserstoffnetzen. Die Frist für die Wärmeplanung endet je nach Größe der Kommune bis Ende Juni 2026 oder 2028.
Entwicklungen und Risiken auf dem Energiemarkt
Die Preise für Energie sind schwer vorherzusagen, jedoch bieten historische Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen Hinweise auf künftige Risiken. Zum Beispiel waren Erdgaspreise bisher stabil, aber in Krisenzeiten wie 2022 gab es drastische Preissprünge, wie die Verdoppelung des Endkundenpreises im Vergleich zu 2021. Auch die CO2-Abgaben auf Erdgas und Erdöl werden stetig steigen, von 45 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2024 auf bis zu 65 Euro im Jahr 2026, was zu kontinuierlich steigenden Kosten für Heizöl und Erdgas führen wird.
Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe werden allerdings rentabler, da sie keine CO2-Abgaben zahlen müssen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix steigt immer mehr an und soll bis 2030 auf 80 Prozent erhöht werden, wodurch die Bedeutung der CO2-Bepreisung im Strombereich abnimmt, während sie bei fossilem Gas und Öl steigt.
Sebastian Dittmar gibt Einblicke in die neuen Regelungen
Und eine weitere Neuerung: Ab 2029 wird eine Quote für den Einsatz von grünen Brennstoffen eingeführt. Wer sich bis Mitte 2026/2028 noch für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil an grünem Gas oder Öl verwenden. Dies können nachhaltiges Biomethan, biogenes Flüssiggas oder synthetische Brennstoffe auf Wasserstoffbasis sein, die durch entsprechende Lieferverträge nachgewiesen werden müssen. Die Grüne-Brennstoff-Quote entfällt jedoch, wenn die Heizung zu 100 Prozent auf Wasserstoff umrüstbar ist (sog. H2-Ready) und ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff in der Gemeinde vorliegt, der von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde. Auch wenn der örtliche Fernwärme-Anbieter einen Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren zusagt, wird die Quotenregelung ausgesetzt. Bei Nichtrealisierbarkeit der Wärmeversorgung über Wasserstoff- oder Wärmenetz muss eine Heizung innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe dieser Änderung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
Deutlich wird bei diesen komplizierten Regelungen: Für Gebäudeinhaber ist es unerlässlich, einen Experten hinzuzuziehen, der sie bezüglich Nachhaltigkeit und Preisentwicklung fachmännisch berät. Denn der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist mit erheblichen Vorbereitungen verbunden. Sebastian Dittmar berät seine Kunden deswegen umfangreich bei der Umstellung auf energieeffiziente Heizungssysteme gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Durch seine Expertise gewährleistet er langfristig wirtschaftliche und umweltfreundliche Lösungen.
Sie wollen Ihre Heizungssysteme nach den neuen Regelungen der GEG auf den neuesten Stand bringen? Dann melden Sie sich jetzt bei Sebastian Dittmar (https://www.sebastian-dittmar.de/) und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!
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