Sascha Drache: So erhöhen Anleger mit einer Stiftung ihre Investitionsrendite

Langenfeld (ots) –

Das Ziel eines jeden Anlegers besteht darin, seine Rendite zu steigern. Eine Möglichkeit, die in diesem Zusammenhang immer beliebter wird, ist die Gründung einer Stiftung. Wie Stiftungen finanzielle Erträge für Investoren steigern können, verrät der folgende Artikel.

In Anbetracht der komplexen Welt der Finanzmärkte suchen Anleger kontinuierlich nach neuen Möglichkeiten, um ihre Rendite zu optimieren, ohne dabei zu hohe Risiken einzugehen. Dabei erkennen immer mehr Investoren das Potenzial, das Stiftungen bieten: Schließlich können Anleger durch ihre strategische Nutzung ihre Investitionsrendite erheblich steigern. „Bei der Betrachtung von Anlagestrategien für Stiftungen nimmt der steuerliche Aspekt der Investments eine zentrale Rolle ein. Konkret gesagt: Durch die Gründung einer Stiftung können Investoren legale Steuervorteile nutzen, um ihre Steuerlast erheblich zu mindern“, erklärt Sascha Drache, Experte im Stiftungswesen.

„Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben beschränken sich diese Vorteile nicht nur auf gemeinnützige Stiftungen, die ihre Erträge vor allem für wohltätige Zwecke verwenden“, fährt der Experte fort. „Tatsächlich gelten sie auch für privatnützige Stiftungen, deren Hauptzweck es ist, den Stifter und seine Familie zu unterstützen.“ Sascha Drache weiß, wovon er spricht, denn er ist seit Jahren im deutschen Stiftungsrecht zu Hause. Seine Beratung zur Stiftungsgründung richtet sich speziell an den Mittelstand. Dabei begleitet er seine Klienten während des gesamten Gründungsprozesses, um sicherzustellen, dass die Stiftung auf einer soliden Basis errichtet wird.

Sascha Drache über die Steuervorteile von Stiftungen

Stiftungen bieten Steuervorteile, die sowohl beim Vermögensschutz als auch beim Vermögensaufbau eine wichtige Rolle spielen. Indem sie steuerliche Vergünstigungen ermöglichen, helfen sie bei einer strategischen Steuerplanung, die sowohl kurzfristige Geldbedürfnisse als auch langfristige Erbfolgeplanungen berücksichtigt. Der Grund: Familienstiftungen sind zwar der Körperschaftsteuer unterworfen, zahlen aber keine Gewerbesteuer in Höhe von 15 Prozent, solange die Stiftung kein Gewerbe betreibt. Kapitalerträge werden lediglich mit 15 Prozent Körperschaftsteuer besteuert – im Gegensatz zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer für Privatpersonen.

„Zusätzlich gilt für Gewinne aus Aktienverkäufen die Fünf-Prozent-Regelung“, erklärt Sascha Drache. „Das heißt: Lediglich fünf Prozent des Gewinns aus dem Aktiengeschäft werden mit Körperschaftsteuer belastet. So müsste ein Privatinvestor, der einen Aktiengewinn in Höhe von 60.000 Euro erzielt, etwa 15.000 Euro Abgeltungssteuer zahlen. Im Vergleich dazu zahlt eine Stiftung bei gleichem Gewinn nur etwa 450 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie vorteilhaft Familienstiftungen als Instrumente der Vermögensverwaltung und Vermögensoptimierung tatsächlich sind.“

Investment und Risiko

Dennoch glauben viele Anleger fälschlicherweise, dass Stiftungen für Investments weniger geeignet seien, da sie ausschließlich konservative und risikoarme Anlagestrategien verfolgen müssten. Diese Annahme beruht auf der gesetzlichen Verpflichtung zur Kapitalerhaltung. Tatsächlich gibt es im deutschen Stiftungsrecht jedoch keine spezifischen Vorgaben zum Sicherheitsniveau der Vermögensanlagen. Es gilt lediglich der allgemeine Grundsatz, dass Stiftungsgelder nach den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen seien. Die Vermögensanlage liegt somit in erster Linie in der Selbstverantwortung der Stiftung und ihrer Organe. Gleiches gilt für die Wahrnehmung des Risikos, denn das Investment und das Risiko sind zwei untrennbare Elemente einer Anlagestrategie.

Ein weiterer Aspekt bezüglich der Kapitalerhaltungspflicht, der für Stiftungen gilt, betrifft ausschließlich die Vermögenswerte, die als Grundkapital in die Stiftung eingebracht werden. Es kann daher ratsam sein, lediglich einen Teil des Gesamtvermögens in das Stiftungsvermögen einzubringen, während der verbleibende Teil stattdessen an die Familienstiftung verkauft wird. Dieser Ansatz hat nicht nur das Potenzial, die Schenkungssteuer bei Vermögensübertragung zu reduzieren, sondern ermöglicht der Stiftung auch eine größere Flexibilität in der Anlage dieser Vermögenswerte – und das unabhängig von der Kapitalerhaltungspflicht.

Sascha Drache über die Renditeoptimierung durch Stiftungen

Zu guter Letzt können Stiftungen durchaus auch mit modernen Anlageklassen, wie Kryptowährungen, effizient agieren. Eine Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer entsteht auch in diesem Fall nur dann, wenn die Stiftung gewerblich tätig ist. Solange sich die Aktivitäten der Stiftung auf die reine Vermögensverwaltung beschränken, besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen.

„In Anbetracht der zahlreichen Vorteile von Stiftungen steht fest, dass sie eine effiziente Möglichkeit bieten, um die Investitionsrendite zu steigern und das Vermögen zu optimieren“, betont Sascha Drache. „Die attraktiven Bedingungen für Anleger, darunter die Möglichkeit, Kapitalerträge mit niedrigeren Steuersätzen zu belasten, zeigen deutlich, dass Stiftungen weit mehr sind als nur ein Mittel zur Vermögensbewahrung. Vielmehr bieten sie eine dynamische Plattform für Investoren, die ihr Vermögen aktiv steuern möchten. Durch eine sorgfältige Planung und Nutzung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen können Anleger nicht nur ihre Investitionsrenditen maximieren, sondern ihr Vermögen auch für zukünftige Generationen sichern.“

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