Düsseldorf (ots) –
Wer aufgrund von Alkohol oder Drogen den Führerschein verlieren könnte, ist auf starke Unterstützung angewiesen. Dustin Senebald ist Verkehrspsychologe und Gründer von SEDURA Consulting und darauf spezialisiert, Menschen durch die MPU-Vorbereitung zu helfen. Dabei setzt er auf fundiertes Fachwissen und auf eine persönliche Unterstützung auf Augenhöhe, um seinen Klienten das Bestehen beim ersten Versuch zu ermöglichen und die Rückfallquote möglichst gering zu halten. Wie es möglich ist, die Abstinenzzeit zu verkürzen, erfahren Sie hier.
Im Juli 2023 sind die neuen Begutachtungsleitlinien für Fahreignung in Kraft getreten. Für Personen, die mit Alkohol oder Drogen im Blut am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wurden, bedeutet dies einige Änderungen bei der MPU – darunter auch eine Verlängerung der Höchstdauer für Abstinenznachweise – das aber sind nicht nur schlechte Nachrichten. „Manch ein Alkohol- oder Drogensünder kann aufgrund der neuen Regeln darauf hoffen, den Führerschein bald schneller zurückzubekommen“, erklärt Dustin Senebald, Geschäftsführer von SEDURA Consulting.
„Tatsächlich ist es in vielen Fällen möglich, die geforderte Abstinenzdauer zu verkürzen – wenn man weiß, worauf die Gutachter Wert legen“, so der MPU-Experte weiter. Als zertifizierter Verkehrspädagoge und Gründer von SEDURA Consulting hat Dustin Senebald schon Tausenden geholfen, bei der MPU ihre Fahreignung nachzuweisen – oftmals gelingt seinen Kunden dies bereits beim ersten Anlauf. Welche Neuerungen die neue MPU-Regelung mit sich bringt und wie diese Verkehrssündern dabei helfen können, sich schneller zu bewähren, hat er im Folgenden zusammengefasst.
Längere Abstinenznachweise möglich, aber nicht die Regel
Die wohl wesentlichste Änderung bei den Abstinenznachweisen besteht darin, dass seit Juli 2023 eine Abstinenz von 15 Monaten gefordert werden kann, bevor ein Proband die MPU erfolgreich abschließen kann. Dies ist jedoch nur für seltene Fälle vorgesehen, in denen im Gutachten eine extreme Drogen- oder Alkoholproblematik festgestellt wird.
Theoretisch sind auch Alkohol, Drogen und Medikamente hinsichtlich ihrer Relevanz für die MPU inzwischen gleichgestellt – die Kategorien A, D und M bleiben aber bestehen. In der Praxis hegen jedoch noch immer einige Gutachter Vorbehalte gegenüber Konsumenten von Cannabis und harten Drogen, die zu einer schlechteren Prognose für das Konsumverhalten und damit längeren Abstinenzverordnungen führen.
„Schubladen“ als Grundlage für Risikoprognosen
Grundsätzlich können von einem MPU-Gutachter oder einem anerkannten Verkehrspsychologen vier verschiedene Fälle festgestellt werden, wenn er einen Probanden in Augenschein nimmt. Ist ein Verkehrssünder frei von konsumbedingten Auffälligkeiten und Nebenwirkungen, kann es ihm gestattet werden, anstelle eines Abstinenznachweises einen Nachweis zu erbringen, dass er seinen Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum unter Kontrolle hat. In diesem Fall wird vorausgesetzt, dass er Rauschzustände vermeidet, nicht regelmäßig und nur geplant und aus Genuss konsumiert.
Anders verhält es sich bei einer konkreten Suchtgefährdung oder bereits bestehendem Suchtverhalten. So bedeutet ein regelmäßiger und heftiger Konsum immer, dass mindestens sechs Monate Abstinenz – in Fällen mit fortgeschrittener Problematik sogar zwölf – gefordert werden. Neu ist hier die vierte und schwerste Kategorie, der ein Alkohol- oder Drogensünder zugeordnet werden kann. Diese macht eine Abstinenz von mindestens 15 Monaten vor Antritt der MPU erforderlich.
Sicherheit nur durch verkehrspsychologisches Gutachten möglich
Die Anwendung der geltenden Richtlinien obliegt immer einem qualifizierten Gutachter oder Verkehrspsychologen. Dieser beurteilt anhand der Aussagen des Probanden und der Aktenlage, wie dessen Konsumverhalten einzuschätzen ist und ordnet ihn in eine Kategorie ein. Dabei werden die schwersten Fälle mit extremem und anhaltendem Sucht- und Konsumverhalten in Kategorie 1 eingestuft, während Kategorie 4 einem Probanden keine Suchtgefährdung attestiert. Diese Einordnung ist relevant dafür, wie lange der Konsum einzustellen ist, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.
Wer sich nicht von einem Vorbereiter untersuchen und beim Nachweis unterstützen lässt, hat somit auch keine Garantie, dass die bis zur MPU erfolgte Abstinenz ausreicht, um den Führerschein zurückzubekommen. Zum Beispiel könnte nach sechsmonatiger Abstinenz ohne vorherige Beratung und Untersuchung ein Gutachter entscheiden, dass aufgrund der Schwere des Konsums mindestens zwölf Monate erforderlich wären – die MPU könnte also nicht bestanden werden.
Verkürzung der Abstinenzzeit durch gezielte MPU-Vorbereitung
Da es sich bei der Risikoprognose um eine Einzelfallentscheidung handelt, besteht durch entsprechende Vorbereitung aber durchaus die Möglichkeit, die Abstinenzzeit zu verkürzen oder sogar zugunsten eines kontrollierten Konsums komplett wegfallen zu lassen. Letzteres funktioniert jedoch in der Regel nur bei Personen unter 40 Jahren, die zum ersten Mal erwischt wurden und deren Blutwerte bei der Kontrolle unter bestimmten Richtwerten für die auffällige Substanz lagen.
Ist die Konsumkarriere nicht aktenkundig, ist generell eher mit einer günstigeren Prognose zu rechnen. Dies gilt allerdings nur, sofern die Aussagen des Probanden Einsicht erkennen lassen und keine Bedenken hinsichtlich eines Rückfalls bestehen. Für eine erfolgreiche Verkürzung der geforderten Abstinenzzeit ist es daher unerlässlich, die Unterstützung eines Experten einzuholen und sich gezielt auf die mündlichen und schriftlichen Tests der medizinisch-psychologischen Untersuchung vorzubereiten.
Sie sind im Straßenverkehr mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten im Blut auffällig geworden und müssen nun Ihre Fahreignung bei der MPU nachweisen? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Melden Sie sich jetzt bei Dustin Senebald (https://sedura-consulting.de/), vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich bei der Vorbereitung unterstützen!
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