SCHLANKE-LIST FÜR BETROFFENE

Sie haben eine Essstörung? Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen? Sie fühlen sich allein?

Wir, das Team von Schlanke-List wollen Ihnen dabei helfen, den ersten Schritt aus Ihrer Essstörung zu machen. Bei uns können Sie sich anonym, kostenlos und unverbindlich über Essstörungen, die ersten Anzeigen und Symptome informieren, sich in unserem Forum mit Leidensgenossen austauschen und Wege aus der Essstörung zeigen lassen.

Sie sind nicht allein!

Bin ich essgestört?

Es ist praktisch nicht möglich, eine Definition dafür zu finden, was „normales“ Essverhalten ist und wann genau schon eine Essstörung vorliegt. Aber es gibt ganz charakteristische Verhaltensweisen in Bezug auf das Essverhalten, die eigene Körperwahrnehmung und Gedanken, die typisch für eine Essstörung sind. Je früher Sie diese Verhaltensweisen als krank erkennen und sich Hilfe suchen, umso besser sind Ihre Chancen, die Essstörung erfolgreich zu überwinden.

Essverhalten

Überspringen Sie häufig Mahlzeiten oder essen kleinste Portionen? Mögen Sie in Gesellschaft anderer Leute gar nicht mehr essen? Machen Sie aus dem Essen ein Ritual? Kochen oder backen Sie gern und viel für andere, aber essen Sie nie mit und finden stattdessen Ausreden?

Können Sie sich nicht mehr vorstellen, wie Sie früher bestimmte Dinge gerne und ohne nachzudenken essen konnten? Suchen Sie sich Ihr Essen nach ganz bestimmten Gesichtspunkten aus und finden andere, in Ihren Augen ungesunde Lebensmittel „eklig“? Studieren Sie ausgiebig die Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen und kennen Sie den Kaloriengehalt der meisten Lebensmittel auswendig?

Oder achten Sie im Gegenteil immer darauf, genug Essen im Haus zu haben, und übergeben Sie sich dann, wenn Sie Ihrer Meinung nach zuviel davon gegessen haben?

Benutzen Sie Abführmittel, Diät- und Entwässerungsmittel, um Gewicht zu verlieren? Rauchen Sie oder treiben Sie übermäßig Sport, um sich vom Hungergefühl abzulenken?

Erscheinungsbild und Körperbild

Verbringen Sie viel Zeit damit, Ihre „Problemzonen“ im Spiegel zu betrachten? Glauben Sie, „zu dick“ zu sein, obwohl Sie immer wieder Leute darauf ansprechen, wie dünn Sie geworden sind? Tragen Sie weite Kleidung, um Ihre wahre Figur zu verbergen?

Gedanken

Treiben Sie übermäßig viel Sport und haben ein schlechtes Gewissen, wenn Sie Ihre tägliche Routine nicht schaffen? Glauben Sie, nur auf diese Weise das Essen zu verdienen? Sind Sie der Meinung, Sie würden sich besser fühlen und würden mehr Anerkennung finden, wenn Sie abnehmen würden? Ziehen Sie sich von Leuten zurück, die Sie auf Ihr Verhalten ansprechen?

Es gibt viele verschiedene Essstörungen und Ihr Verhalten muss nicht zwangsläufig alle dieser typischen Merkmale einer Essstörung aufweisen. Aber wenn Sie sich in einigen der oben genannten Sätze wiederfinden, sollten Sie misstrauisch werden und sich fragen, ob Sie auf dem Weg sind, eine Essstörung zu entwickeln oder bereits tief in ihr drin stecken.

Wenn dem so ist, lassen Sie sich helfen – je früher, desto besser. Sie können sich viel Leid ersparen. Denn Essstörungen sind mit einem großen gesundheitlichen Risiko verbunden.

Gefahren von Essstörungen

Essstörungen sind keine Modeerscheinung oder eine pubertäre Phase, sondern schwerwiegende Krankheiten, die für den Betroffenen ein erhebliches körperliches und psychisches Risiko darstellen. Bleibende Schädigungen der inneren Organe, Störungen der Herzfunktion und Depressionen bis hin zum Selbstmord sind keine Seltenheit.

Bei längerem Krankheitsverlauf sind die Folgen einer Essstörung beträchtlich. Bleibende körperliche Schäden sind vor allem, aber nicht nur bei chronisch kranken Betroffenen häufig. Ein nicht zu vernachlässigender Prozentsatz der Erkrankten stirbt an den Folgen seiner Essstörung.

Physische Risiken

Die inneren Organe wie Leber oder Nieren können dauerhaft geschädigt werden – insbesondere durch andauerndem Medikamentenmissbrauch. Es kann zu Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzstillstand kommen, Knochen und Zähne können angegriffen und Muskelmasse abgebaut werden. Der Elektrolythaushalt des Körpers gerät aus dem Gleichgewicht.

Bei Frauen kann die Störung des Hormonhaushaltes zum Ausbleiben der Menstruation, im Extremfall zu Unfruchtbarkeit, bei Männern zu Impotenz führen.

Psychische und soziale Risiken

Essstörungen gehen oft einher mit Zwangserkrankungen, verlorenem Selbstbewusstsein und Depressionen bis hin zum Selbstmord. Der permanente Stress, unter den sich die Betroffenen selbst setzen, und die Angst davor, dass das gestörte Essverhalten entdeckt und angesprochen wird, führt zu Vereinsamung und dem Abbruch aller sozialen Kontakte.

Die oft erheblichen Kosten für Lebensmittel und Medikamente treiben viele Betroffene in dauerhafte finanzielle Probleme und Verschuldung.

Die Risiken können vermieden werden

Machen Sie sich klar, dass Sie mit einer Essstörung Ihren Körper, Ihre Zukunft und Ihr Leben auf’s Spiel setzen. Doch noch wichtiger: Sie sind nicht allein und Ihnen kann geholfen werden. Essstörungen können behandelt werden. Je früher Sie sehen, dass die Essstörung nicht die Lösung Ihrer Probleme, sondern das Problem selber ist, umso besser sind Ihre Chancen, die Essstörung zu überwinden und die Risiken zu vermeiden. Lassen Sie sich helfen. Sie sind nicht allein.

Hilfe und Unterstützung

Doch auch der Weg aus der Essstörung beginnt mit dem ersten Schritt: Sie müssen sich eingestehen, dass Sie eine Essstörung haben und Hilfe brauchen. Es gibt eine Fülle von Unterstützungsangeboten für Sie, die sie aber erst dann sinnvoll nutzen können, wenn Sie bereit sind, diese Hilfe auch anzunehmen. Je nachdem, wie ausgeprägt Ihre Essstörung ist und ganz in Abhängigkeit von Ihrem gesundheitlichen Zustand stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen.

Selbsthilfegruppen

Viele Menschen mit den verschiedensten Essstörungen haben sich, zum Teil neben oder nach einer therapeutischen Behandlung, zu Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Sie alle wollen sich über die mit ihren Essgewohnheiten verbundenen seelischen, körperlichen und sozialen Empfindungen und Probleme aussprechen und einander helfen. Oft ist es der Wunsch „Ich will mal wissen, wie es anderen geht, die das gleiche haben, wie ich“, der in eine Selbsthilfegruppe führt. Dieser Wunsch, Gleichbetroffene zu finden, ist ein wichtiges Motiv, an einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen oder eine zu gründen.

Bestimmt gibt es auch in Ihrer Nähe eine Selbsthilfegruppe – oder wären eher virtuellen Selbsthilfegruppen etwas für Sie?

Beratungsstellen

Beratungsstellen gibt es in vielen Städten. Hier können Sie sich persönlich und unverbindlich über alle Hilfsmöglichkeiten informieren. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen kennen durch ihre tägliche Arbeit ganz genau Ihre Sorgen und Nöte und können Ihnen wertvolle Ratschläge geben. Viele Beratungsstellen bieten auch telefonische Hotlines an.

In unserem Beratungsforum „Fragen an BiTE- Beratungsstelle im Therapienetz Essstörung“ können Sie sich schon vorab über die Arbeit einer Beratungsstelle informieren.

Haus- oder Facharzt

Ihrem Hausarzt können Sie sich ebenfalls anvertrauen. Er ist an seine Schweigepflicht gebunden. Entweder kann er Ihnen selber Ratschläge geben oder aber er kann Sie an einen entsprechend ausgebildeten Facharzt oder Psychologen überweisen.

Ambulante oder stationäre Therapie

Eine Therapie zu beginnen ist ein großer, mutiger Schritt. Die Behandlung beginnt mit einer medizinischen Untersuchung, um Ihren gesundheitlichen Zustand zu bestimmen. In manchen Fällen ist die Einweisung in ein Krankenhaus notwendig, in anderen Fällen ist eine ambulante Therapie ratsam. In der Regel wird in einer Therapie die Unterstützung durch Ärzte, Ernährungsberater und Psychotherapeuten kombinierte, um die Essstörung zu überwinden. Familie und Freunde oder auch eine Selbsthilfegruppe können wertvolle Unterstützer sein.

Viele Kliniken bieten Informationen über ihre Arbeit im Internet an.

Ambulante Therapie

Wie finde ich einen Therapieplatz?

Sie haben sich dazu entschlossen, etwas gegen Ihre Essstörung zu tun? Das ist großartig! Jetzt haben Sie bestimmt eine Menge Fragen. Wir wollen Ihnen dabei helfen, Hilfe zu suchen und zu finden!

Wer darf therapieren?

Ärztliche Psychotherapeuten (das sind studierte Ärzte, die eine Zusatzausbildung in Psychotherapie haben) und Psychologische Psychotherapeuten (studierte Psychologen, die eine Zusatzausbildung in Psychotherapie haben), dürfen therapieren. Kinder- und Jugendlichentherapeuten dürfen Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr therapieren.

Wo finde ich Adressen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, an Therapeutenadressen zu kommen:

Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Liste der kassenzugelassenen (Kinder- und Jugendlichen-)Therapeuten deines Landkreises (bzw. nächstgelegener Landkreise und Städte) zukommen lassen.

Eine Übersicht finden Sie auch bei der Psychotherapiesuche im Internet.

Schauen Sie in den Gelben Seiten oder bei Google unter folgenden Stichworten nach: Psychologische Psychotherapeuten, Psychotherapie, Psychotherapie: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapie: Psychologische Psychotherapeuten bzw. unter Psychologie/Psychologische Beratung.

Wenn Sie bei einem Therapeuten anfragen, denken Sie an ein paar Punkte: Ob der Therapeut eine Kassenzulassung hat und welche Therapieformen werden von Ihrer Krankenkasse unterstützt.

Sie können auch Ihren Hausarzt und/oder Gynäkologen fragen, ob er Therapeuten empfehlen kann.

Wie geht es weiter?

Schreiben Sie die Therapeuten, die für Sie in Frage kommen heraus und greifen Sie zum Telefonhörer. Machen Sie so viele Termine für Erstgespräche aus wie möglich. Je mehr, desto besser.

Die ersten Stunden sind so eine Art „Schnupperstunden“, sie nennen sich probatorische Sitzungen. Von der Kasse werden 5 (bei Analyse 8) probatorische Stunden übernommen. Innerhalb dieser 5 (bzw. 8) Stundenhhaben Sie Zeit, sich darüber klarzuwerden, ob Sie mit diesem Therapeuten klarkommen könnten oder nicht.

Und dann?

Beantragung

Wenn Ihnen klar ist, dass Sie zu diesem Therapeuten Therapie gehen möchten, dann wird der Therapeut den Antrag für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Dazu gehört in den meisten Fällen ein sogenannter Konsiliarbericht, den ein Psychiater schreibt. Dieser dient dazu, auszuschließen, dass Ihre Essstörung (und evtl. weitere psychische Erkrankungen) organischer Ursache sind. Dieser Antrag wird vom Therapeuten an die Krankenkasse geschickt, von wo aus der Sachbearbeiter ihn ungeöffnet an einen für die Krankenkasse arbeitenden Gutachter weiterleitet. Dieser ist verpflichtet, den Antrag binnen 2 Wochen zu bearbeiten und zu genehmigen bzw. abzulehnen. Genehmigung bzw. Ablehnung geht zurück an den Sachbearbeiter der Krankenkasse, der dann die Entscheidung Ihnen und dem voraussichtlichen Therapeuten mitteilen wird.

Essstörungen stehen auf der Indikationsliste für Langzeittherapien, ein Gutachten ist daher immer notwendig.

Müssen meine Eltern von der Therapie wissen und kriege ich dann einen Brief nach Hause?

Wenn Sie Ihr eigenes Krankenkassenkärtchen haben, müssen Ihre Eltern davon nicht erfahren, auch nicht, wenn Sie minderjährig sind. Therapeuten unterliegen genauso wie Ärzte der Schweigepflicht. Sieht der Therapeut Sie jedoch in Lebensgefahr, ist er verpflichtet, Ihre Eltern zu informieren, wenn Sie noch minderjährig sind.

Der Brief der Krankenkasse mit der Zusage bzw. Ablehnung der Kostenübernahme muss nicht zu Ihnen nach Hause geschickt werden. Sie (bzw. Ihr Therapeut) können die für Sie zuständige Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse anrufen und darum bitten, keinen Brief heimzuschicken.

Welche Therapieformen werden von der Kasse finanziert?

In Deutschland werden im ambulanten Setting die Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, Analyse von der Kasse übernommen.

Im stationären Setting werden auch andere Therapieformen angewandt und übernommen.

Wie viele Stunden bekomme ich?

Da die Stundenanzahl in Deutschland per Gesetz noch oben hin beschränkt ist, bekommen Sie nur eine bestimmte Anzahl finanziert. Dies ist in den Psychotherapierichtlinien festgelegt.

Für Kurzzeittherapie ist die Höchststundenzahl 25 Stunden (à i.A. 50 Minuten). Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, die bereits geleisteten Stunden werden jedoch angerechnet. Daher werden beim Erstantrag in der Regel auch zunächst 15 bzw. 25 Stunden bewilligt. Danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Bei der Verhaltenstherapie werden insgesamt bis zu 45 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 60 Stunden genehmigt. Bei der tiefenpsychologischer Psychotherapie werden bis zu 50 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 80 Stunden genehmigt. Bei der Analyse werden bis zu 160 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 240 Stunden genehmigt.

Bei Kindern und Jugendlichen sehen die Zahlen noch etwas anders aus: Bei Verhaltenstherapie werden bis zu 45 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 60 Stunden genehmigt. Bei tiefenpsychologischer Therapie und Analyse werden bis zu 90 Stunden, in besonderen Fällen bis zu 140 Stunden genehmigt.

Eine Überschreitung dieses Leistungsumfanges ist nur zulässig, wenn aus der Darstellung des therapeutisches Prozesses hervorgeht, dass mit der Beendigung der Therapie das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, aber begründete Aussicht auf Erreichung des Behandlungsziels bei Fortführung der Therapie besteht. Höchstgrenzen sind dann folgende bei Erwachsenen (und Kindern und Jugendlichen):

  • Analytische Psychotherapie: 300 Stunden (150 Stunden)
  • Tiefenpsychologische Psychotherapie: 100 Stunden (150 Stunden)
  • Verhaltenstherapie: 80 Stunden (bei Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen)

Eine Mischung der verschiedenen Therapieformen ist eigentlich nicht zulässig. Jedoch haben viele Therapeuten weitere Zusatzausbildungen in Therapieformen, deren Kosten die Krankenkassen derzeit nicht übernehmen.

Und was, wenn ich mein Budget ausgeschöpft habe?

Um dieselbe Therapieform wieder und weiter zu machen, müssen Sie 2 Jahre warten, eh neu beantragt werden darf.

In der Übergangszeit können Sie privat Therapiestunden nehmen, d.h. Sie müssen diese aus eigener Tasche bezahlen, der Kassensatz liegt derzeit bei 65-70 Euro/50 Minuten, kann aber auch darunter bzw. weit darüber liegen.

Haben Sie allerdings bisher eine tiefenpsychologische Therapie gemacht und dort das Budget ausgeschöpft, dürfen Sie eine analytische Therapie direkt anschließen. Umgekehrt ist es nicht möglich.

Ambulante Therapie für privat Versicherte

Beantragung

Die Abläufe bei der Beantragung einer ambulanten Psychotherapie für privat Versicherte unterscheiden sich leider je nach Krankenversicherung. Deshalb ist es am günstigsten, dort anzurufen und nachzufragen, wie jeweils der Ablauf ist. Bitten Sie am besten direkt um ein entsprechendes Antragsformular, welches dann vom Therapeuten bzw. vom Versicherungsnehmer (Patient/Klient) auszufüllen ist.

Wie auch bei den gesetzlichen Krankenkassen werden nur die Kosten für Therapie bei kassenzugelassenen Therapeuten übernommen. Ansonsten läuft dann die Genehmigung der Stunden wie auch bei den gesetzl. Versicherten über das Gutachterverfahren.

Stationäre Therapie

Welche Klinikarten gibt es?

Da gibt es drei Möglichkeiten:

  • Allgemeinkrankenhaus
  • Psychiatrie
  • Psychosomatische Fachklinik

Ist Ihr körperlicher Zustand sehr schlecht und bedrohlich, ist es das Beste, erst mal in ein Allgemeinkrankenhaus zu gehen und sich aufpäppeln zu lassen.

Sind Sie suizidal oder neben der Essstörung bspw. auch psychotisch (eine Psychose kann auch durch’s Hungern ausgelöst werden!) oder schizophren, wäre die Psychiatrie der nächste Ansprechpartner.

Ansonsten werden Essstörungen in der Regel in psychosomatischen Fachkliniken behandelt.

Die meisten Kliniken haben einen Mindest-Aufnahme-BMI, das heißt einen BMI, den Sie mindestens noch haben sollten, es ist also günstig, nachzufragen, ob Sie mit Ihrem Gewicht noch genommen werden. Ansonsten ist das (Unter-)Gewicht keine Bedingung für eine Aufnahme.

Was mache ich mit meinem Kind?

Es gibt einige Kliniken, die Mütter mit Kindern aufnehmen. Hierzu haben wir einen speziellen Leitfaden Klinik mit Kind. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse für die Zeit des stationären Aufenthaltes die Kosten für eine Haushaltshilfe/Kindermädchen übernimmt, dies muss allerdings gesondert beantragt werden.

Ich habe eine Klinik gefunden, was muss ich nun tun?

In diesem Fall ist als erstes zu klären, wer voraussichtlich der Kostenträger sein wird. Handelt es sich um eine stationäre Reha-Maßnahme, wird dies in den meisten Fällen der Rentenversicherungsträger (bspw. BfA, LVA, etc.) sein oder die Krankenkasse.

Wird die Krankenkasse der Kostenträger, wenden Sie sich an Ihren Arzt. Dieser besitzt spezielle Formulare und muss „weitere Maßnahmen verordnen, da die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen und deshalb eine stationäre Reha sinnvoll wäre“. Die Krankenkasse sieht sich das an, spricht evtl. mit Ihnen, klärt die Zuständigkeit und schlägt vor, wie es weitergehen könnte. Wenn der Vorschlag dann eine Reha ist, gibt sie Ihnen den eigentlichen Reha-Antrag (den nur die Krankenkasse, aber nicht der Arzt hat) zum Ausfüllen für den Arzt.

Die ausgefüllten Bögen gehen zurück an die Krankenkasse und müssen genehmigt werden. Mit der Kostenzusage meldet man sich dann bei der Klinik an.

Wird voraussichtlich der Rentenversicherer wie die BfA der Kostenträger sein, so kann man den Antrag direkt dort anfordern und ausgefüllt wieder zurückschicken.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit per „Akuteinweisung“ in eine Klinik mit „Akutstatus“ zu gehen. Diesen Status hat nicht jede Klinik, daher ist es sinnvoll sich vorher bei der Klinik zu erkundigen.

Die vom Arzt ausgestellte Krankenhauseinweisung muss von der Krankenkasse genehmigt/gestempelt werden. Wenn dies geschehen, können Sie sich bei der Klinik melden und einen Aufnahmetermin vereinbaren. Je nach Klinik sind die Wartezeiten für einen Aufnahmetermin unterschiedlich lang.

Wie lange dauert es, bis ich Nachricht bekomme?

Der erstangegangene mögliche Kostenträger (Krankenkasse, BfA, LVA, etc.) ist verpflichtet, binnen 14 Tagen die Zuständigkeit zu klären und den Antrag, sofern sie nicht zuständig sind, an den entsprechenden Kostenträger weiterzuleiten.

Ist der Antrag bei der BfA gestellt, so erhalten Sie innerhalb der ersten zwei bis drei Wochen ein Schreiben, in dem der Eingang des Antrages bestätigt wird. Von da ab kann es unterschiedlich lang dauern, bis der Antrag schlussendlich bearbeitet ist und Sie Antwort erhalten.

Auch wenn es nicht angenehm ist, dieser Prozess kann beschleunigt werden, wenn Sie immer wieder bei der Krankenkasse anrufen und auf die Dringlichkeit hinweisen.

Was kann ich tun, wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird?

Anträge auf Kostenübernahme (bei Rehamaßnahmen) werden z. B. dann abgelehnt, wenn vor Beantragung eines stationären Aufenthaltes noch keine ambulante Therapie gemacht oder ein stationärer Aufenthalt abgebrochen wurde bzw. wenn der Antrag missverständlich war.

Wird Ihr Antrag auf Kostenübernahme also abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies können Sie erst mal formlos tun. Günstig ist es, Atteste (z.B. vom Psychiater) oder Dringlichkeitsgutachten etc. von Ihrem behandelnden Therapeuten, Facharzt o.ä. beizufügen, welche den Ablehnungsgrund widerlegen. Hilfreich ist es auch, wenn Sie weitere Atteste, z.B. vom behandelnden Internisten, der die körperlichen Begleiterscheinungen attestiert, beifügen.

Im übrigen haben sowohl die BfA als auch die LVA Vertragskliniken, d.h. sie bewilligen Ihren Antrag im Zweifel nur für eine bestimmte Klinik – auch wenn das nicht die ist, die Ihnen vorschwebte. In der Regel ist es die Klinik, die die BfA/LVA am geeignetsten für Sie hält. Auch in diesem Fall ist es jedoch möglich, Widerspruch einzulegen.

Stationäre Therapie für privat Versicherte

Bei den privaten Krankenversicherung stehen im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen Rehamaßnahmen, Kuren und Sanatoriumsbehandlungen NICHT unter Versicherungsschutz. Privat Versicherte müssen nicht zwangsläufig rentenversichert sein, sie sind davon befreit.

Möchten Sie daher in eine Klinik, die neben medizinisch notwendigen Akutbehandlungen auch Rehamaßnahmen, Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, so ist zu beachten, dass die PKV den Aufenthalt vor Ihrem Aufnahme schriftlich zusagen muss.

Die Unterlagen, die bei der PKV eingereicht werden, müssen um zu beurteilen, dass eine Heilbehandlung in einer solchen Klinik notwendig ist, so ausführlich wie möglich sein (weil anhand dieser Unterlagen geprüft wird, ob es sich um eine Akutbehandlung oder eine Rehamaßnahme/Kur/Sanatoriumsbehandlung handelt). Aus ihnen muss hervorgehen, dass es sich NICHT um eine Kur oder Rehamaßnahme handelt. Worte wie „Kur“, „Rehamaßnahme“ oder „Sanatoriumsbehandlung“ sollten im Arzt- bzw. Therapeutenbericht vermieden werden und die AKUTE MEDIZINISCHE NOTWENDIGKEIT in den Vordergrund gestellt werden.

Wird der Antrag auf Kostenübernahme von der PKV abgelehnt, so können Sie fristlich ungebunden Widerspruch einlegen und weitere/neue med. Unterlagen einreichen.

Reden wir darüber!

Wir wollen Ihnen dabei helfen, den ersten Schritt aus Ihrer Essstörung zu machen. Bei uns können Sie sich anonym, kostenlos und unverbindlich über Essstörungen informieren, sich mit Leidensgenossen austauschen und sich erklären lassen, wie Ihnen geholfen werden kann.

All unsere Angebote sind für Sie kostenlos und anonym. Alles, was Sie dazu brauchen, ist eine E-Mail-Adresse und eine Verbindung zum Internet.

Die goldene Regel bei Schlanke-List ist: Keine Zahlen! Ganz gleich, ob Größe, Gewicht, Kalorien oder BMI: Zahlen spielen bei Essstörungen eine oberflächliche Rolle und stören unseren Austausch nur. Sie sollen unsere Angebote nutzen können, ohne sich in einen Konkurrenzkampf mit anderen Betroffenen zu verwickeln.

Sie finden bei uns folgende Angebote

Forum

In unserem Diskussionsforum findet in zahlreichen Foren ein lebhafter Austausch zu allen Fragen und Themen rund um Essstörungen statt. Die Diskussion verläuft rund um die Uhr und wird von unseren Moderatoren begleitet.

Alle Diskussionsbeiträge können Sie lesen, ohne sich selber für das Forum zu registrieren. Um an der Diskussion teilnehmen zu können, müssen Sie sich jedoch anmelden. Diese Anmeldung ist kostenlos.

Bitte beachten Sie: Auch im Forum sind keine Zahlen erlaubt. Schauen Sie sich unsere Regeln am besten an, bevor Sie sich registrieren und versuchen Sie, sich an sie zu halten. Sie finden sie unten auf unserer Seite, im Forum oder in deiner Registrierungsmail.

Mailingliste

Der Vorteil unserer Mailingliste ist: Es müssen nicht alle gleichzeitig online sein. Der Austausch findet klassisch per Mail statt – alle eingeschriebenen Mitglieder bekommen sie automatisch. So können Sie mit anderen Ihre Sorgen und Freuden, Ihre Durchhänger und Fortschritte besprechen und das zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Termin.

Virtuelle Selbsthilfegruppe

Unser Wunsch ist es, allen, die es wollen – aber bisher nicht konnten – den Besuch einer Selbsthilfegruppe zu ermöglichen. Das Internet senkt durch die anonyme Kommunikation zudem die Hemmschwelle, sich an einer Selbsthilfemaßnahme zu beteiligen. Die virtuelle Selbsthilfegruppe kann daher auch ein erster Schritt sein, sich von professioneller Seite helfen zu lassen und sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen.

Du bist nicht allein!

Das alles macht erst einmal Angst? Das ist mehr als verständlich. Der erste Schritt ist der schwierigste, aber er lohnt sich. Vielleicht hilft Ihnen die Teilnahme an unseren kostenlosen, anonymen und unverbindlichen Kommunikationsangeboten dabei, den Entschluss zu fassen, Ihnen helfen zu lassen. Bei uns können Sie Leute treffen, denen es genauso geht wie Ihnen, die dieselbe Angst haben oder die bereits den ersten Schritt getan haben und Ihnen berichten können, wie es ihnen ergangen ist.

Welche Essstörungen gibt es?

Essstörungen äußern sich durch ein gestörtes Verhältnis zum Essen und zum eigenen Körper. Es gibt verschiedene Formen von Essstörungen, wobei Mischformen am häufigsten und die Übergänge fließend sind. Magersucht, Bulimie und Binge-Eating sind die am häufigsten vorkommenden Essstörungen.