Es gibt Länder, in denen man Sildenafil ohne Rezept erhalten kann – leider jedoch nicht in Deutschland. In unserem nachfolgenden Beitrag gehen wir der Frage, warum das so ist, einmal intensiv nach und erklären, was Sildenafil ist und wie es wirkt.
Was ist Sildenafil genau?
Sildenafil ist ein Wirkstoff zur Behandlung von erektiler Dysfunktion. Er wurde als Erstes in dem Markenprodukt Viagra® vor rund 25 Jahren vorgestellt. Mittlerweile hat sich der Wirkstoff sehr bewährt und weitere, ähnlich funktionierende, Wirkstoffe sind auf dem Markt. Bei all diesen Wirkstoffen handelt es sich um sogenannte PDE-5-Hemmer. Sie verhindern die Produktion eines bestimmten Stoffes im Körper, der für den Blutabfluss zum Ende einer sexuellen Erregung verantwortlich ist. Wird dieser Stoff gehemmt, kann das Blut länger im Penis verbleiben.
Wie entsteht erektile Dysfunktion?
Erektile Dysfunktion oder wie es im Volksmund oft heißt: Potenzprobleme, haben höchst unterschiedliche Ursachen. In aller Regel liegt die Unfähigkeit eine lang anhaltende Erektion zu haben nur selten an körperlichen Ursachen. Vielmehr sind es oft Folgen anderer Erkrankungen. Hierzu zählen unter anderem Diabetes, Übergewicht oder Gefäßveränderungen. Die erektile Dysfunktion ist also fast immer ein Symptom oder eine Folge, als eine eigenständige Krankheit.
Die Entscheidung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht
Erst Anfang 2022 hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht die Rezeptpflicht für Sildenafil bestätigt. In aller Regel folgt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dieser Empfehlung, so auch in diesem Fall. Sildenafil bleibt in Deutschland nur per ärztliches Attest erhältlich. Die Begründung ist vielfältig, läuft jedoch auf zwei Hauptgründe hinaus (Quelle: doktorabc.com):
1. Grund: Nebenwirkungen
Eine der Begründungen sind die doch teilweise deutlichen Nebenwirkungen. In England, wo der Wirkstoff bereits seit einigen Jahren rezeptfrei zu bekommen ist, häufen sich die Fälle, in denen Verwender schwere Nebenwirkungen zeigen, da sie eine überhöhte Dosis eingenommen oder den Wirkstoff einfach so “zum Spaß” eingenommen haben. Um dies zu verhindern, müsse der Wirkstoff in Deutschland rezeptpflichtig bleiben.
2. Grund: Nicht erkannte Krankheiten
Da erektile Dysfunktion meistens die Folge einer tieferliegenden Krankheit ist, ist die Gefahr, dass diese nicht erkannt wird, einfach zu groß. Geht ein Patient mit diesbezüglichen Schwierigkeiten zu einem Arzt, kann dieser aufgrund der Gesamtdiagnose Krankheiten als Ursache erkennen und eine entsprechende Behandlung kann eingeleitet werden. Wird Diabetes zu spät erkannt, können die Blutgefäße bereits in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
Der Schutz der Patienten geht stets vor
Natürlich wurde der Antrag auf Entlassung aus der Rezeptpflicht von Pfizer, dem Hersteller von Viagra®, eher aus finanziellen Beweggründen heraus gestellt. Dem Ausschuss hingegen geht es einzig und allein um den Schutz der Patienten. Aus seiner Sicht ist diese nicht zu 100 % gegeben.
Langfristige Auswirkungen der Entscheidung
Da die Entscheidung des Sachverständigenausschusses erst Anfang 2022 gefällt wurde, ist mit einer kurzfristigen Änderung nicht zu rechnen. Auch andere Pharmafirmen haben geplante Versuche zunächst auf Eis gelegt, die eigentlich ihre Wirkstoffe (ebenfalls) rezeptfrei machen sollten. Die Entscheidung ist zwar nicht endgültig, jedoch sollte sich hier in den nächsten Jahren nichts Neues tun.
Es gäbe aber durchaus auch Vorteile einer Beendigung der Rezeptpflicht
Eines hat die Kommission jedoch nicht thematisiert – nämlich die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Eine Aufhebung der Rezeptpflicht hätte den äußerst positiven Vorteil, dass der Schwarzmarkt für Potenzmittel vollkommen einbrechen würde.
Das besonders Gefährliche am Schwarzmarkt ist, dass laut Studien bis zu 80 % der im Internet frei erhältlichen Präparate gar nicht das enthalten, was sie enthalten sollten oder in einer viel zu großen Dosierung. Ersteres ist ärgerlich, zweiteres sehr gefährlich. Das Risiko für schwere Herzschädigungen und andere ernsthafte Nebenwirkungen ist hier besonders hoch. Eine Befreiung der Rezeptpflicht hätte den illegalen Händlern die Geschäftsgrundlage entzogen, aber leider können diese ihre nachgemachten Mittel weiterhin verkaufen.