Pflegebedürftigkeit und Vorsorge: Expertin Anastasia Kirjanow verrät, welche Maßnahmen im Falle einer Pflegebedürftigkeit erforderlich sind

Kruft (ots) –

Im Alter wird es zunehmend schwerer, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen. Deshalb hat es sich Anastasia Kirjanow mit ihrem ambulanten Pflegedienst ZHP-Pflege zur Mission gemacht, Seniorinnen und Senioren nicht nur zu versorgen, sondern bei der Bewältigung ihres Alltags bedarfsgerecht zu unterstützen. Zu diesem Zweck bietet sie Betroffenen neben hochwertiger Pflege die nötigen Ressourcen und Informationen an, um informierte Entscheidungen zu treffen und so die Lebensqualität Pflegebedürftiger zu sichern. Hier klärt sie darüber auf, welche Maßnahmen vorsorglich und im Falle einer Pflegebedürftigkeit notwendig sind.

Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, bedeutet dies sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen einschneidende Veränderungen in der Lebensführung. Da die Umstellung die Beteiligten auch emotional belastet, kommt es dabei häufig vor, dass wichtige Angelegenheiten unter den Tisch fallen. „Die meisten Menschen setzen sich nur ungern mit dem Thema Pflegebedürftigkeit und Vorsorge auseinander, solange sie noch nicht davon betroffen sind“, bemängelt Anastasia Kirjanow, die den ambulanten Pflegedienst ZHP-Pflege leitet. „Dadurch fehlen ihnen im Ernstfall wichtige Informationen, um die richtigen Schritte zu ergreifen.“

„Es gilt daher schon im Anfangsstadium einer möglichen Pflegebedürftigkeit für den weiteren Verlauf vorzusorgen“, erklärt die Expertin weiter. „Wer nicht ohnehin bereits eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt hat, sollte dies spätestens bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit erledigen. Bei allen weiteren Schritten ist es zudem absolut unerlässlich, rechtzeitig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.“ Mit ZHP-Pflege hat sich Anastasia Kirjanow darauf spezialisiert, Seniorinnen und Senioren bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Worauf es dabei ankommt und wie eine Pflegeberatung dabei helfen kann, hat sie im Folgenden zusammengefasst.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als Mittel zur Wahrung des eigenen Willens

Nicht selten geht eine Pflegebedürftigkeit damit einher, dass früher oder später ein Zustand eintritt, der es erschwert oder gar unmöglich macht, eigene medizinische Entscheidungen zu treffen. In einem solchen Fall müssen die Angehörigen entscheiden, was mit dem Patienten passieren soll. Um die eigenen Interessen zu wahren, sollte daher frühzeitig eine Vorsorgevollmacht verfasst werden, die eine bestimmte Person dazu berechtigt, im Fall einer Handlungsunfähigkeit darüber zu entscheiden, wie man versorgt wird.

Die Vorsorgevollmacht sollte zudem immer mit einer Patientenverfügung gekoppelt sein, die festlegt, welche Maßnahmen eingeleitet werden sollen, falls der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst darüber zu entscheiden. Beispielsweise verfügen einige Menschen bereits im Voraus, dass sie nicht künstlich beatmet oder bei einem Herzstillstand nicht reanimiert werden wollen. Dies verhindert im Fall unheilbarer Grunderkrankungen oder eines schlechten Allgemeinzustands, dass Patienten gegen ihren Willen am Leben gehalten werden, während sich ihre Lebensqualität merkbar verschlechtert.

Im Fall der Pflegebedürftigkeit frühzeitig von Beratungsangeboten Gebrauch machen

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige immer ein Recht darauf, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung dient dazu, den Zustand und die Ressourcen der Betroffenen festzustellen und die Pflegebedürftigen selbst wie auch ihre Angehörigen über angemessene Maßnahmen und Hilfestellungen wie Pflegesachmittel zu informieren. Die Pflegeberatung stellt also die Grundlage dafür dar, dass Pflegebedürftige bedarfsgerecht versorgt werden können und die Unterstützung erhalten, die sie wirklich benötigen.

Diese Faktoren machen eine Pflegeberatung durch eine qualifizierte Fachkraft zu einem zentralen Baustein in der Planung und Umsetzung von pflegerischen Maßnahmen. Nicht nur stellt die Beratung sicher, dass Pflegebedürftige die nötige Unterstützung erhalten – sie entlastet auch die Angehörigen, indem sie ihnen Entscheidungshilfen und Informationen zu Angeboten wie Tagespflege oder stundenweiser Betreuung zur Hand gibt.

Ebenso erfüllt die Pflegeberatung hinsichtlich der benötigten Nachweise eine wichtige Funktion: So lässt sich im Rahmen der Beratung auch feststellen, ob der aktuelle Pflegegrad noch angemessen ist, sodass gegebenenfalls eine Höherstufung möglich ist. In einigen Fällen ist es sogar unerlässlich, die Teilnahme an Beratungen nachzuweisen, um diverse Leistungen entsprechend dem Pflegegrad von den Pflegekassen zu erhalten und im schlimmsten Fall an Sozialleistungen zu kommen. Können beispielsweise Eigenanteile für die Anschaffung bestimmter Hilfsmittel nicht bezahlt werden, kann ein Pflegeberater dabei helfen, Lösungen zu finden.

Sie haben pflegebedürftige Angehörige oder sind selbst pflegebedürftig und wollen möglichst lange ein selbstbestimmtes und komfortables Leben führen? Dann melden Sie sich jetzt bei Anastasia Kirjanow (https://www.zhp-pflege.de/) und lassen Sie sich über das Angebot der ZHP-Pflege beraten!

Pressekontakt:
ZHP-Pflege
inh. Anastasia Kirjanow
E-Mail: info-kruft@zhp-pflege.de
Webseite: https://www.zhp-pflege.de/